Welche der auf unserer Seite vorgestellten Varianten privater oder betrieblicher Altersvorsorge letztlich von Ihnen gewählt werden sollte, können wir Ihnen nicht pauschal empfehlen. Die Entscheidung für einen Weg des Aufbaus zusätzlicher Altersversorgung kann stets nur individuell erfolgen. Doch es gibt einige Punkte, die immer bei Überlegungen zur Vorteilhaftigkeit eines Produkts eine Rolle spielen sollten.
Der sinnvolle Umfang Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge hängt zunächst von Ihrer individuellen Versorgungslücke ab. So kann zum Beispiel eine private Riester-Rente einen soliden Grundstein für Ihr Alter legen, unter Umständen aber alleine nicht ausreichen, um Ihren Lebensstandard in Zukunft aufrecht erhalten zu können.
Die Überprüfung Ihres Versorgungsbedarfs einerseits und der Versorgungslücke andererseits stehen folglich am Anfang aller Überlegungen zum Abschluss eines Vertrags.
Sich gut für das Alter abgesichert zu wissen ist ein beruhigendes Gefühl. Doch sollte Ihre Altersvorsorge nicht dazu führen, dass Sie in frühen Lebensjahren unverhältnismäßige Entbehrungen erfahren müssen. Versorgungsbedarf und Versorgungslücke sind also nicht isoliert zu betrachten, sondern mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen und Kapital abzugleichen.
Da mit dem Alterseinkünftegesetz die schrittweise steuerliche Freistellung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen wurde, haben Sie tendenziell mehr Geld zur privaten und betrieblichen Vorsorge zur Verfügung - wobei die Beiträge weit überwiegend ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.
Dass es ohnehin nicht immer nur auf die absolute Höhe Ihrer Altersvorsorgebeiträge ankommt, macht insbesondere die staatliche Riester-Förderung deutlich: Sie erhalten diese in voller Höhe, wenn Sie einen bestimmten Prozentsatz (aktuell 3 %) Ihres Brutto-Einkommens in geeignete Altersvorsorgeprodukte stecken. Auf die tatsächliche Summe Ihrer Beiträge kommt es dabei nicht an.
In unvorhergesehenen Notsituationen, z. B. bei Arbeitslosigkeit, hilft die beste Altersvorsorgestrategie nichts, wenn Sie das aufgebaute Kapital kapitalisieren müssen. Im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung ist festgelegt, dass Sie Ihr privates Vermögen bis zu engen Grenzen zunächst aufbrauchen müssen, bevor Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Hier kommt ein wesentlicher Vorteil fast aller Formen der privaten Altersvorsorge zum Tragen: Sie sind Hartz-IV-fest.
Möchten Sie also sichergehen, dass auch in plötzlichen Härtefällen Ihre Altersvorsorge nicht angetastet wird, kommen folgende Anlageformen in Frage:
Entscheiden Sie sich für eine Form der Lebensversicherung, so sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss mit Ihrem Versicherer einen Verwertungsausschluss vereinbaren, durch welchen Sie belegen können, dass Ihre Versicherung tatsächlich ausschließlich der Altersvorsorge dienen soll. Anderenfalls ist die Hartz-IV-Festigkeit nicht in voller Höhe gewährleistet.
Wenn Sie meinen, eine Altersvorsorgestrategie macht erst in fortgeschrittenem Alter Sinn, täuschen Sie sich: Gerade junge Menschen sollten bereits mit einer zusätzlichen Vorsorge für das Alter beginnen, da in frühen Lebensphasen durch den langen Planungshorizont bereits kleine Beiträge zum Aufbau einer beachtlichen Altersvorsorge führen können.
Auch die Frage, wie risikoreich die gewählte Anlageform sein soll, hängt stark mit dem Alter bei Vertragsabschluss zusammen: Je länger der Planungshorizont, desto eher können Sie unsichere Renditeaussichten, z.B. bei den fondsgebundenen Varianten der Renten- oder Lebensversicherung, in kauf nehmen.
Planen Sie den Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung, so bietet sich in jungen Jahren eine Versicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung an, während Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, von einer Sofortrente profitieren können.
Für Ihre Altersvorsorge ist es von Bedeutung, ob Sie ausschließlich an Ihre eigene Absicherung denken müssen oder im Alter voraussichtlich auch Angehörige bzw. im Todesfall Hinterbliebene versorgen müssen.
So macht eine Kapitallebensversicherung für Singles regelmäßig wenig Sinn, kann für Verheiratete mit Kindern aber eine attraktive Form der Altersvorsorge darstellen. Haben Sie bereits Kinder, können aufgrund der staatlichen Kinderzulage für jedes Kind zudem private wie betriebliche Riester-fähige Altersvorsorgeprodukte noch attraktiver sein, als sie es bei Singles bereits sind.
Fast immer wichtig ist eine Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit, die an die meisten Formen der Altersvorsorge im Rahmen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) gekoppelt werden kann. Je früher Sie hier einsteigen, desto günstiger Ihre Beitragszahlungen.
Sofern sich für Sie grundsätzlich diese Möglichkeit bietet, sollten Sie auf die Vorteile der staatlichen Riester-Förderung nicht verzichten. Durch eine Zulagenförderung oder einen Sonderausgabenabzug profitieren Sie bei zahlreichen Anlageformen.
Voraussetzung für einen Förderanspruch ist, dass die zum förderberechtigten Personenkreis gehören und ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt wählen. Welche Produkte und Personengruppen umfasst sind, erfahren Sie in unseren ausführlichen Beiträgen zur privaten Riester-Rente sowie zur betrieblichen Altersversorgung. Die Entscheidung für eine Riester-Rente ist also nur ein erster Schritt - Sie haben hier die Wahl zwischen diversen Produkten.
Besonders interessant sind Riester-Verträge übrigens in der Regel für untere Einkommensgruppen sowie für kinderreiche Familien, da diese beiden Gruppen in besonders hohem Maß von der staatlichen Förderung profitieren; der Förderanteil am Gesamtbetrag kann bis zu 92 % betragen. Bei Top-Verdienern fällt der Vorteil mit einem Förderanteil von ca. 30 % deutlich geringer aus.
Während Arbeitnehmer mit ihren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest über einen Grundstock einer Altersversorgung verfügen, müssen Selbständige völlig selbständig Vorsorge betreiben. Dieser Gesichtspunkt war eine der entscheidenden Überlegungen bei der Einführung der Basisrente. Sie soll denjenigen, die keine staatliche Alterssicherung besitzen, eine speziell geförderte private Altersvorsorge ermöglichen.
Als steuerlich geförderte Form der Basisversorgung ist die Basisrente also insbesondere für Selbständige empfehlenswert. Zugänglich und förderfähig ist sie aber auch für alle anderen Personengruppen.
Arbeitnehmer hingegen sollten sich in jedem Fall informieren, welche Form der betrieblichen Altersversorgung für sie möglich ist. Sie haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds eröffnen einen Rechtsanspruch auf eine lebenslange Rente und sind Riester-fähig. Prüfen Sie also, ob eine Förderung einer privaten oder einer betrieblichen Altersvorsorge für Sie vorteilhafter ist.
Beamte sehen sich zunehmend den Veränderungen bei der gesetzlichen Rente vergleichbaren Kürzungen der Pensionsansprüche gegenüber gestellt. Sie können ebenfalls die Riester-Rente oder die Basisrente zur Unterstützung ihrer Pensionsansprüche nutzen.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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