Zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basisrente (Rürup-Rente) Teil der ersten Schicht des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge. Neu geschaffen wurde sie mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005. Sie ermöglicht es erstmals auch Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, insbesondere also Selbständigen, auf ein Produkt der Basisversorgung zurückzugreifen.
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
z.B. private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung
2. Schicht: Zusatzversorgung
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge
1. Schicht: Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente
Bei der Basisrente handelt es sich um eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die mit zum Schließen Ihrer persönlichen Versorgungslücke beiträgt. Da die Beiträge mittelfristig in vollem Umfang steuerfrei gestellt werden, ergibt sich für Sie ein zusätzlicher Vorteil: Wie alle steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte bietet die private Vorsorge in Form der Basisrente Schutz vor vorzeitiger Verwertung, ist also „Hartz-IV-fest“. Die Beitragszahlung kann wahlweise laufend (monatlich oder jährlich) oder in Form einer Einmalzahlung erfolgen.
Möchten Sie sich die Möglichkeit eröffnen, Ihren Vertrag an im Zeitablauf eventuell steigende Ansprüche an eine Altersversorgung anzupassen, können Sie bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbaren.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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