Um durch die mit der Rentenreform 2001 neu entstandenen Versorgungslücken der gesetzlich Versicherten zu schließen, wurde die Riester-Rente als neue Form der privaten kapitalgedeckten Zusatzvorsorge eingeführt. Diese Zusatzvorsorge geschieht zwar auf freiwilliger Basis; mit einer Förderung möchte der Staat jedoch gezielt Anreize zum Abschluss eines Riester-Vertrags setzen.
Wenn Sie in einer bestimmten Höhe Beiträge für diese Form der Altersvorsorge zahlen, können Sie dafür Zulagen erhalten und diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auch als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Ein weiterer Vorteil: Staatlich geförderte Altersvorsorge über einen Riester-Vertrag ist „Hartz-IV-fest“.
Zusammen mit der betrieblichen Altersversorgung ist die private Riester-Rente Element der zweiten Schicht des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge. Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde diese Form der staatlich geförderten freiwilligen Zusatzversorgung deutlich vereinfacht.
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
z.B. private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung
2. Schicht: Zusatzversorgung
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge
1. Schicht: Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente
In den Genuss einer Riester-Förderung können Sie übrigens nicht nur im Rahmen einer privaten, sondern auch im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung kommen.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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