Um die staatliche Förderung erhalten zu können, müssen Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören und sich für eine förderfähige Anlageform entscheiden.
Folgende Personengruppen gehören grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis im Rahmen der Riester-Förderung:
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie zudem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Grundsätzlich förderfähige Anlageformen sind private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne. Im Rahmen der privaten Zusatzvorsorge gilt dies jedoch nur dann, wenn die jeweiligen Produkte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sind. Um zertifiziert zu werden, muss ein Produkt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Da jedes Produkt zertifiziert wird, das diese Voraussetzungen erfüllt, sagt die Zertifizierung allein über die Qualität eines Altersvorsorgeprodukts nichts aus.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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