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Steuerliche Behandlung der Rentenleistungen

Im Gegenzug zur weitestgehenden Steuerfreiheit der Beitragszahlungen unterliegt die private Zusatzrente, die Sie im Alter aus Ihren Einzahlungen erhalten, komplett der nachgelagerten Besteuerung. In vollem Umfang gilt dies für Leistungen, die auf steuerlich geförderten Beiträgen beruhen. Anderenfalls sind die Leistungen mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Beispielrechnung

Zum besseren Verständnis der Förderungsregelungen sehen Sie abschließend zwei Beispiele zur Berechnung der Höhe des Anspruchs.

Beispiel 1: Ehepaar, beide mit Altersvorsorgevertrag, zwei Kinder, nur ein Rentenversicherungspflichtiger. Berechnung nach Förderkonzept ab dem Jahr 2008.

Rentenversicherungs- pflichtiges Vorjahres- einkommen [€] 5.000 15.000 25.000 40.000 50.000 75.000
Grundzulage [€] 308 308 308 308 308 308
Kinderzulage [€] 370 370 370 370 370 370
Eigenbeitrag [€] 60 60 322 922 1.322 1.422
Sparleistung insg. [€] 738 738 1.000 1.600 2.000 2.100
Steuervorteil [€] - - - - - 14
Förderungsanteil am Gesamtbeitrag 92 % 92 % 68 % 42 % 34 % 33 %

Beispiel 2: Alleinstehender ohne Kind. Berechnung nach Förderkonzept ab dem Jahr 2008.

Rentenversicherungs- pflichtiges Vorjahres- einkommen [€] 5.000 15.000 25.000 40.000 50.000 75.000
Grundzulage [€] 154 154 154 154 154 154
Kinderzulage [€] - - - - - -
Eigenbeitrag [€] 60 446 846 1.446 1.846 1.946
Sparleistung insg. [€] 204 600 1.000 1.600 2.000 2.100
Steuervorteil [€] - - 141 432 672 777
Förderungsanteil am Gesamtbeitrag 75 % 26 % 30 % 37 % 41 % 44 %

Quelle: BMF/GDV, zitiert nach: Altersvorsorge mit Sicherheit. Die neue Rente, S. 23. Hrsg: ZUKUNFT klipp + klar, 2006.

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1. Schicht: Basisversorgung

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:

2. Schicht: Zusatzversorgung

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:

3. Schicht: Kapitalanlagepr.

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:

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