Unter dem Renteneintrittsalter versteht man allgemein das Alter, ab dem eine Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden kann. Momentan liegt dieses Alter in Deutschland bei 65 Jahren, sofern eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist.
Von einer Anhebung des Renteneintrittsalters in den kommenden Jahren ist allerdings auszugehen. Diskutiert wird momentan eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Rentenrechtliche Zeiten sind alle Zeiten, die bei der Prüfung Ihres Rentenanspruchs in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Berechnung Ihrer Rente von Bedeutung sind. Drei Gruppen rentenrechtlicher Zeiten können unterschieden werden:
Sie alle sind für die Berechnung Ihrer Wartezeit maßgeblich.
Bei den Beitragszeiten handelt es sich um die Zeiten, in denen Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
Beitragsfreie Zeiten können Ihren Rentenanspruch erhöhen. Zu ihnen zählen
Letztere konnten allerdings nur bis 1992 als beitragsfreie Zeiten erworben werden.
Unter Berücksichtigungszeiten versteht man den Zeitraum für die Erziehung eines Kindes bis zur Vollendung seines 10. Lebensjahrs. Ebenso wie bei den beitragsfreien Zeiten sind hier zahlreiche weitere Sonderregelungen zu beachten.
Ist bei Berücksichtigung aller rentenrechtlichen Zeiten die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt, kann eine freiwillige Zahlung von Beiträgen sinnvoll sein.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
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