Die private Rentenversicherung ist der Gruppe der Lebensversicherungen zuzurechnen. Zusammen mit der Kapitallebensversicherung bildet sie die dritte Schicht des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge. Charakteristisch ist, dass Produkte dieser Schicht neben der Altersvorsorge auch anderen Zwecken dienen können, z. B. der Hinterbliebenenversorgung. Weiterhin findet keine steuerliche Förderung von Beitragszahlungen statt.
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
z.B. private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung
2. Schicht: Zusatzversorgung
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge
1. Schicht: Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente
Die private Rentenversicherung garantiert Ihnen die Zahlung einer lebenslangen Rente in vorher vereinbarter Höhe, und zwar unabhängig davon, wie alt Sie werden. Das bei anderen Vorsorgeprodukten bestehende Risiko, länger zu leben, als das eingezahlte Kapital reicht, wird somit eliminiert.
Neben dem durch den Sparanteil Ihres Versicherungsvertrags gebildeten Kapitalbetrag profitieren Sie zudem von der Überschussbeteiligung, die in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Erwirtschaftet Ihre Versicherung Überschüsse, so ist Sie verpflichtet, diese zu mehr als 90 % im Rahmen eines Bonussystems, einer Beitragsverrechnung oder einer verzinslichen Ansammlung wieder an Ihre Versicherten weiterzugeben. Dadurch erhöht sich im Allgemeinen Ihr Rentenanspruch im Alter.
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung haben Sie die Wahl zwischen einer Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und einer Einmalbeitragsversicherung (Sofortrente). Möglich ist es bei der ersten Variante zudem, ein Kapitalwahlrecht zu vereinbaren. Beide Varianten können jeweils mit Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Pflegerentenzusatzversicherung) gekoppelt werden.
Weiter kann unterschieden werden zwischen „klassischen“ und fondsgebundenen Versicherungen. Letztere unterscheiden sich von der klassischen Variante dadurch, dass Ihre Beiträge in Investmentfonds angelegt werden, seien es Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds. Hierbei besteht neben einer individuellen Auswahl geeigneter Fonds die Möglichkeit, das Kapital während der Vertragslaufzeit auf zunehmend weniger risikoreiche Fonds umzuschichten. Entscheiden Sie sich für diese Variante, so kann Ihnen allerdings keine bestimmte Rentenhöhe mehr garantiert werden.
Grundsätzlich ist die private Rentenversicherung insbesondere für Singles als Form der Absicherung des Lebensstandards im Alter geeignet. Möchten Sie daneben auch Hinterbliebene absichern, können Sie im Vertrag zusätzlich eine Todesfallleistung in Form einer Rentengarantiezeit, einer Beitragsrückerstattung oder als Hinterbliebenenrente im Rahmen einer Zusatzversicherung vereinbaren. Hiermit mindern Sie die Gefahr eines großen Kapitalverlusts bei einem eventuellen frühen Tod. Nur in diesen Fällen ist vor dem Abschluss des Rentenvertrags eine Gesundheitsprüfung nötig, wie Sie bei Kapitallebensversicherungen allgemein zwingend ist.
Weiterhin können Sie vertraglich die Möglichkeit einer Dynamisierung Ihrer Rente sicherstellen und somit Ihre Beitragszahlungen wie auch Ihre Rentenansprüche an einen veränderten Lebensstandard anpassen.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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