Private Altersvorsorge » Private Rente » Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Rentenleistung

Hinsichtlich der steuerlichen Förderung besteht ein erheblicher Unterschied zu den Altersvorsorgeprodukten der ersten beiden Schichten: Beiträge zu Produkten der dritten Schicht und somit auch zur privaten Rentenversicherung werden steuerlich nicht gefördert und können auch nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.

Maßgeblich für die Besteuerung ist der Ertragsanteil. Als Ertrag gilt dabei der Unterschiedsbetrag zwischen den Versicherungsleistungen und den von Ihnen gezahlten Beiträgen.

Rentenzahlungen im Rahmen einer lebenslangen Leibrente unterliegen nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung zum persönlichen Steuersatz. Seit 2005 sind bei Beginn des Rentenbezugs mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter 18 % der Rente zu diesem Satz zu versteuern.

Entscheiden Sie sich allerdings nach Ausübung des Kapitalwahlrechts für eine einmalige Kapitalabfindung, so ist der Ertrag grundsätzlich voll zu versteuern. Erfolgt die Kapitalauszahlung nach Ablauf Ihres 60. Lebensjahrs und nach mindestens zwölfjähriger Vertragslaufzeit, ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern.

Die steuerlichen Regelungen gelten für die klassische und die fondsgebundene private Rentenversicherung gleichermaßen.

Mehr zum Thema

Allgemeiner Überblick über die private Rente
Ausgestaltung der privaten Rente

unverbindlicher und kostenloser Vergleich

individuelle Angebot durch Experten

beste Tarife der Top-Anbieter am Markt

Die besten Rentenversicherungen im Vergleich! Wir finden für Sie die beste Altersvorsorge!

1. Schicht: Basisversorgung

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:

2. Schicht: Zusatzversorgung

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:

3. Schicht: Kapitalanlagepr.

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:

Haben Sie noch Fragen?

Dank unseres kostenlosen Live-Supports steht Ihnen fast rund um die Uhr einer unserer kompetenten Fach- berater im Einzelchat Rede und Antwort.

kostenlos

anonym

unverbindlich

Zum Live-Chat

Grundlagen

Private Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Tipps & Aktuelles

Service & Kontakt

Suchen