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Die Lebensversicherung

Lebensversicherungen gehören, ebenso wie die private Rentenversicherung, der dritten Schicht des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge an. Diese Zuordnung ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass Lebensversicherungen der Altersvorsorge dienen können, es aber nicht müssen. In betracht kommen auch andere Zwecke, z. B. Hinterbliebenenversorgung oder Finanzierungszwecke. Weiterhin besteht bei den Produkten der dritten Schicht kein Anspruch auf eine steuerliche Förderung. Sie müssen Ihre Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen zahlen.

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
z.B. private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung


2. Schicht: Zusatzversorgung
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge


1. Schicht: Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente

Von „der“ Lebensversicherung zu sprechen ist indes kaum möglich. Vielmehr sind dieser Gruppe der Altersvorsorgeprodukte diverse verschiedene Vertragsformen zuzurechnen, deren Charakteristika sich mehr oder weniger stark unterscheiden. Welche Lebensversicherung für Sie geeignet sein könnte, müssen Sie sich vor Abschluss eines Vertrags daher stets gründlich überlegen. Unabhängig vom gewählten Vertragstyp sind dabei vor allem die folgenden Fragestellungen von Bedeutung:

Insbesondere die Höhe der Beitragszahlungen können Sie dabei allerdings nur bedingt beeinflussen: Sie hängt wesentlich von Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Beim Abschluss einer Lebensversicherung müssen Sie dem Versicherer Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten, teils sogar eine ärztliche Untersuchung vornehmen lassen. Es besteht Auskunftspflicht - machen Sie falsche Angaben, droht Ihnen schlimmstenfalls ein Verlust der Zahlungsansprüche.

Vertragstypen

Der Gruppe der Lebensversicherungen ist zunächst die private Rentenversicherung - vorherige Gesundheitsprüfung nicht erforderlich - in ihren verschiedenen Varianten zuzurechnen, die Ihnen eine lebenslange Rente in vertraglich vereinbarter Höhe garantieren. Beachten Sie hierzu bitte unseren ausführlichen gesonderten Beitrag.

Daneben ist im Bereich der Altersvorsorge insbesondere die Kapitallebensversicherung zu nennen. Maßgeblicher Unterschied zur privaten Rentenversicherung: Sie erwerben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine lebenslange Rente, sondern auf eine einmalige Zahlung einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme.

Die Risikolebensversicherung schließlich dient nicht der Altersvorsorge, sondern vornehmlich der Hinterbliebenenversorgung.

Alle drei Gruppen lassen sich zudem mit einer Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Pflegerentenzusatzversicherung koppeln. Zudem sind zahlreiche Untergruppen zu unterscheiden.

Mehr zum Thema

Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Versicherungsleistung

1. Schicht: Basisversorgung

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:

2. Schicht: Zusatzversorgung

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:

3. Schicht: Kapitalanlagepr.

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:

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