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Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung stellt eine Kombination aus Erlebens- und Todesfallabsicherung dar. Man spricht daher auch von einer sog. gemischten Lebensversicherung.

Wie auch bei der Risikolebensversicherung, erhalten Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes einen vertraglich vereinbarten Kapitalbetrag. Zudem erhalten jedoch Sie diese Summe selbst, wenn Sie das vereinbarte Enddatum der Vertragslaufzeit erleben. Wahlweise ist im Erlebensfall sogar eine Auszahlung in Teilbeträgen möglich.

Regelmäßig ist die von der Versicherung garantierte Summe im Erlebens- und Todesfall identisch, sofern Sie nicht bei Vertragsabschluss eine hiervon abweichende Regelung explizit wünschen. Ob und in welche Richtung eine abweichende Verteilung ggf. sinnvoll ist, hängt wiederum von ihrer persönlichen Lebenssituation ab. So ist eine hohe Absicherung des Erlebensfalls bei Singles meist sinnvoll, während für Familien häufig die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall die Hauptrolle spielt.

Kapitallebensversicherung

Möglich ist eine Dynamisierung Ihrer Kapitallebensversicherung, die Ihnen das Recht einräumt, die Beitragszahlungen im Verlauf der Vertragslaufzeit zu erhöhen und somit auch höhere Auszahlungsansprüche zu begründen. Beachten sollten Sie hierbei, dass meist mit zunehmendem Alter die Beiträge stärker ansteigen als der Versicherungsschutz, da der Todesfallschutz teurer wird.

Auf Wunsch ist der Abschluss einer Kapitallebensversicherung in der Form einer fondsgebundenen Lebensversicherung möglich. Wie bei der fondsgebundenen privaten Rentenversicherung auch, werden die Beiträge hier in Investmentfonds eingezahlt, wodurch Renditechancen, aber auch Kapitalverlustrisiken deutlich steigen. Eine garantierte Mindestsumme für den Erlebensfall gibt es nicht, hier ist also Risikobereitschaft von Ihnen gefordert. Ggf. partiell abschwächen lässt sich dieses Risiko durch eine indexgebundene Lebensversicherung, die bspw. an den DAX gebunden ist und nicht vom Handeln eines Fondsmanagers abhängig.

Ebenfalls möglich ist der Abschluss einer Kapitallebensversicherung auf verbundene Leben. Stirbt eine der versicherten Personen, so wird der vereinbarte Kapitalbetrag an den bzw. die anderen Versicherten ausgezahlt. Danach endet der Vertrag. Üblich ist diese Variante insbesondere bei Ehepaaren.

Als weitere Variante der Kapitallebensversicherung kann die sog. Dread-Disease-Versicherung angesehen werden, bei welcher ein Teil der Kapitalauszahlung bereits im Fall einer schweren Erkrankung des Versicherten erfolgt und die finanziellen Engpässen, welche aus einer solchen resultieren können, vorbeugt.

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1. Schicht: Basisversorgung

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:

2. Schicht: Zusatzversorgung

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:

3. Schicht: Kapitalanlagepr.

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:

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