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Die Gesetzliche Rente

Der Generationenvertrag

Für den Großteil der deutschen Bevölkerung stellt die gesetzliche Rentenversicherung die Basis der Altersvorsorge dar. Etwa 50 Millionen Versicherte zahlen hier auf ihr Rentenkonto ein, knapp 20 Millionen Rentner beziehen Leistungen aus ihr.

Ein charakteristisches Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist der so genannte Generationenvertrag. Auch ohne jemals tatsächlich niedergeschrieben worden zu sein, gilt er seit Jahrzehnten für uns alle und stellt ein anerkanntes gesellschaftliches Übereinkommen dar.

In ihm verpflichtet sich die derzeit erwerbstätige Generation, Beiträge zur Finanzierung der Renten der aktuellen Rentnergeneration zu zahlen. Dies geschieht in der - verfassungsrechtlich gestützten - Erwartung, in späteren Lebensjahren auf die gleiche Weise von der zukünftigen Erwerbsgeneration unterstützt zu werden. Beteiligt sind am Generationenvertrag somit stets drei Generationen.

Kennzeichnend für dieses als Umlageverfahren bezeichnete Vorgehen ist folglich, dass Sie nicht für Ihre eigene Rente ansparen, denn die Gesetzliche Rentenversicherung bildet kein Kapital. Vielmehr werden Ihre Beiträge jeweils für die Rentenzahlung des Folgemonats verwendet.

Was in der Vergangenheit meist gut funktioniert hat, hat sich aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland jedoch zu einem großen Problem entwickelt: Während die Lebenserwartung der Menschen und somit die Rentenerwerbszeit mehr und mehr wachsen, werden immer weniger Kinder und damit auch weniger künftige Beitragszahler geboren. Zudem zahlen einzelne Erwerbstätige - bedingt durch tendenziell längere Ausbildungszeiten (vor allem bei Akademikern) einerseits und steigende Arbeitslosigkeit andererseits - immer weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Die Konsequenz liegt auf der Hand: Während Ende der 50er Jahre in Deutschland auf einen Rentner noch acht Beitragszahler kamen, sind es bereits heute nur noch zwei. Berechnungen zufolge wird bereits im Jahr 2030 auf jeden Rentner nur noch ein einziger Beitragszahler kommen. Das oben dargestellte Umlageverfahren scheint also in seiner Existenz bedroht. Um es überhaupt aufrecht erhalten zu können, sind Beitragserhöhungen und/oder Leistungskürzungen somit unvermeidlich.

Um Ihre finanzielle Sicherheit im Alter gewährleisten zu können, sind zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in Form der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge für Sie demnach zwingend notwendig.

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1. Schicht: Basisversorgung

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:

2. Schicht: Zusatzversorgung

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:

3. Schicht: Kapitalanlagepr.

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:

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