Betriebliche Altersvorsorge » Durchführungswege » Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Wie bei Pensionskassen auch, so handelt es sich bei Unterstützungskassen um rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, deren Träger eines oder mehrere Unternehmen sind. Die Beiträge werden ausschließlich durch den Arbeitgeber gezahlt.

Eine Kontrolle durch die BaFin findet nicht statt, da dem Arbeitnehmer kein formaler Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt wird; stattdessen haften die Trägerunternehmen für die Pensionsverbindlichkeiten der Unterstützungskasse. Ausreichender Schutz für den Versicherten besteht durch eine Absicherung über den PSVaG dennoch.

Unterstützungskasse

Quelle: Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung. Versicherungen klipp + klar, S. 38 ff.


unverbindlicher und kostenloser Vergleich

individuelle Angebot durch Experten

beste Tarife der Top-Anbieter am Markt

Die besten Rentenversicherungen im Vergleich! Wir finden für Sie die beste Altersvorsorge!

1. Schicht: Basisversorgung

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:

2. Schicht: Zusatzversorgung

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:

3. Schicht: Kapitalanlagepr.

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:

Haben Sie noch Fragen?

Dank unseres kostenlosen Live-Supports steht Ihnen fast rund um die Uhr einer unserer kompetenten Fach- berater im Einzelchat Rede und Antwort.

kostenlos

anonym

unverbindlich

Zum Live-Chat

Grundlagen

Private Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Tipps & Aktuelles

Service & Kontakt

Suchen