Als Arbeitnehmer haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Bruttoeinkommens im Rahmen einer Entgeltumwandlung in Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung umwandeln zu lassen. Ebenso ist eine Finanzierung mittels Arbeitgeber möglich, die jedoch auf Freiwilligkeit des Unternehmens beruht. Bei beiden Vorgehensweisen stehen insgesamt fünf Durchführungswege zur Verfügung.
Bei der Auswahl eines Durchführungswegs sind Sie grundsätzlich an die Bestimmungen des Arbeitgebers und ggf. an tarifvertragliche Vereinbarungen gebunden. Einzelvertraglich kann die Auswahl dann erfolgen, wenn Ihr Arbeitgeber keine Vorgaben macht. Darüber hinaus sind die folgenden Konstellationen zu beachten:
Bietet der Arbeitgeber Ihnen eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, so müssen Sie sich an diese vorgegebenen Durchführungswege halten. Stellt das Unternehmen sie nicht zur Verfügung, sollten Sie den Abschluss einer Direktversicherung verlangen, um so in den Genuss einer Riester-Förderung kommen zu können. Ein solcher Anspruch besteht dem Grunde nach immer dann, wenn Sie sich an den Beitragszahlungen selbst beteiligen - und genau dies ist lediglich bei den Durchführungswegen Pensionskasse und -fonds sowie der Direktversicherung möglich.
Sie selbst haben beim Aufbau eines Betriebsrentenanspruchs nach dem Vertragsschluss kaum noch etwas zu tun, da sich Ihr Arbeitgeber um sämtliche Formalitäten kümmert. Ihm obliegt die Durchführung der Beitragszahlungen, was für Sie einen minimalen Aufwand bedeutet. Zudem profitieren Sie häufig von günstigen Abschlusskosten, die der Arbeitgeber womöglich durch den Abschluss von Gruppenverträgen aushandeln kann - was Ihnen beim privaten Vertragsabschluss regelmäßig nicht möglich sein dürfte.
All diesen Vorteilen sollten Sie jedoch auch entgegenhalten, dass - anders als bei der privaten Altersversorgung von den im Versicherungsfall erhaltenen Leistungen Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung gezahlt werden müssen.
Krankenversicherung
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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