Bei Pensionskassen handelt es sich um rechtlich selbständige Unternehmen, gegenüber welchen für den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene ein Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen besteht. Daher haftet für Rentenverbindlichkeiten auch in erster Linie die Pensionskasse und erst in zweiter Linie (subsidiär) der Arbeitgeber selbst.
Kontrolliert werden Pensionskassen durch die BaFin, eine zusätzliche Insolvenzversicherung besteht nicht. Sicherheit für den Arbeitnehmer besteht dennoch, da Pensionskassen vom Unternehmen unabhängig und folglich von dessen eventueller Insolvenz nicht betroffen sind.
Zur Durchführung der Altersversorgung über die Pensionskasse die folgende Abbildung.

Quelle: Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung. Versicherungen klipp + klar, S. 38 ff.
Krankenversicherung
BerufsunfähigkeitsversicherungEin Service von ![]()
unverbindlicher und kostenloser Vergleich
individuelle Angebot durch Experten
beste Tarife der Top-Anbieter am Markt
Die besten Rentenversicherungen im Vergleich! Wir finden für Sie die beste Altersvorsorge!
Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
Dank unseres kostenlosen Live-Supports steht Ihnen fast rund um die Uhr einer unserer kompetenten Fach- berater im Einzelchat Rede und Antwort.