Der Pensionsfonds wurde als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2001 neu geschaffen und ist letztlich als eine Variante des Durchführungswegs der Pensionskasse anzusehen.
Auch ein Pensionsfonds ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, dem gegenüber dem Versicherten bzw. dessen Hinterbliebenen Leistungsansprüche entstehen. Der Unterschied zur Pensionskasse liegt darin, dass das Kapital teilweise in Investmentfonds anlegt wird. Da hierbei, anders als bei den übrigen Durchführungswegen, keine Pflicht zu besonders konservativer Kapitalanlage besteht, kann die Anlage entsprechend flexibler gestaltet werden.
Wie bei Pensionskassen findet eine Kontrolle durch die BaFin statt. Wegen des höheren Risikos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht zudem Insolvenzsicherungspflicht beim Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG).

Quelle: Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung. Versicherungen klipp + klar, S. 38 ff.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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