Für den Abschluss von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Auswahl, die wir unten tabellarisch vergleichen und an gesonderter Stelle einzeln detailliert erläutern:
Während die ersten drei Durchführungswege sich durch eine versicherungsförmige Vorgehensweise charakterisieren lassen, bedeuten Direktzusage und Unterstützungskasse eine unmittelbare betriebliche Altersversorgung direkt über den Arbeitgeber selbst.
Nachfolgend haben wir anhand ausgewählter Kriterien einen Vergleich der verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zusammengestellt:
| Direktver- sicherung | Pensions- kasse | Pensions- fonds | Unterstüt- zungskasse | Direkt- zusage | |
|---|---|---|---|---|---|
| Rechtsanspruch auf Leistung | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja |
| Vermögens- ansammlung | Intern | Extern | Extern | Extern | Extern |
| Anlage- beschränkung | Keine | Keine | Keine | Ja | Ja |
| Insolvenz- sicherung | Pflicht | Pflicht | Über PSVaG | Über PSVaG | Über PSVaG |
| Möglichkeit der Riester-Förderung | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
In Anlehnung an: Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung. Versicherungen klipp + klar, S. 14.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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