Das frühere Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge ist im Zuge des neuen Alterseinkünftegesetzes in ein Drei-Schichten-Modell transformiert worden. Die Zugehörigkeit der einzelnen Altersvorsorgeprodukte zu einer Schicht richtet sich dabei nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten, die im Folgenden kurz erläutert werden.
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
z.B. private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung
2. Schicht: Zusatzversorgung
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge
1. Schicht: Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente
Die Basisversorgung als erste Schicht umfasst die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gesellt sich die im Jahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz neu geschaffene Basisrente (Rürup-Rente).Gemeinsam ist diesen Produkten, dass aus ihnen begründete Ansprüche keinesfalls übertragbar, veräußerbar, vererblich, beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen.
Mittelfristig unterliegen alle Produkte der ersten Schicht der vollen nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge hingegen wirken als Sonderabzug steuermindernd.
Die Zusatzversorgung als zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die über staatliche Zulagen beziehungsweise steuerliche Begünstigungen geförderte private Zusatzvorsorge (Riester-Rente).
Anders als die Produkte der ersten Schicht sind die Beiträge zu diesen Produkten nur in beschränktem Umfang steuermindernd. Auch hier gilt: Die Leistungen sind, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruhen, in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versehen.
Die Kapitalanlageprodukte schließlich bilden die dritte Schicht. Hierzu gehört die klassische Kapitallebensversicherung ebenso wie die private Rentenversicherung oder auch Fondssparpläne. Anders als die Produkte der ersten beiden Schichten müssen jene der dritten Schicht nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen; sie können dies aber tun.
Steuerrechtlich besteht der Unterschied zu den ersten beiden Schichten darin, dass Kapitalanlageprodukte vom Staat keine steuerliche Förderung erhalten. Beiträge zu diesen Produkten werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.
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Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können abgesetzt werden. Zur Basisversorgung gehören:
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert und Beiträge abgesetzt werden. Zur Zusatzversorgung zählen:
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen. Zu den Kapitalanlageprodukten zählen:
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